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Sonnenbrillen

 

Zuschläge am Sunday, April 18, 2021 from 16:00  | Auktion beendet

Completed | timed auction

Conditions of auction

This English version of the general condition was translated by Google Translator. Therefor please expect errors and misstranslations in the English version. Please notify, that the German version (see at the end) is the only valid version.

General Conditions ( AUCTION AND SALE )

§1 Scope
1. The following clauses apply to the auction on the spot (live auction), the auction on the Internet (online sales) and for the private sale.
2. By participating in the auction or sale of the participant accepts the following terms and conditions as well as their exclusive validity. Any conflicting purchasing conditions of the bidder / buyer will not be accepted.
3. All offers are aimed at commercial customers and are therefore shown as net prices.
4. The auctions are publicly accessible auctions within the meaning of § 474 (2) 2 BGB and § 312g (2) No.10 BGB. There is no right of revocation in the case of a sales contract that has been concluded.

§2 Eligibility
1. To participate in auctions are only juridical persons and unrestrictedly competent natural persons who have attained the age of 18 years, be entitled.
2. To participate in the auction the correct and complete filling of the registration and the submission of a valid identity card or passport or sending a legible copy of these documents is necessary.
3. For obtaining a bidding card optionally one, on auction day made known to deposit a deposit.

§3 Auction / Sale
The sold in the name and for the account of the buyer or consigner.

§4.1 conduct the auction on the spot
1. The bid of the highest bidder if after three exclamation no higher bid is made. After winning the bid, the buyer has to give his name.
2. The auctioneer determines the amount of each Bidding at his discretion for the entire auction or for individual items.
3. Each bid may be rejected without giving reasons. The auctioneer is not obliged to inform the tenderers from the failure to take account of its bid in knowledge.
4. Each contract may be conditional. A reservation is only spoken by the auctioneer and commits the tenderer so long to his bid until the auction cancels the reservation or can exist and thus the commandment assumes or rejects, however, a maximum of ten working days. This is especially true when the fixed reserve price is not reached.
5. Enter several bidders at the same time a bid of the same amount from, the auctioneer decides on the award.
6. With respect to any disputes or doubts about the validity of the highest bid, in particular if the winning bidder does not want to accept his bid or if there is a doubt about the contract, the decision of the Auctioneer shall apply solely to submit to the mitbietenden at the auction participants. The auctioneer may optionally cancel the contract and bids once the object.
7. The highest bidder is bound to his bid, the auctioneer may award the contract subject.
8. As a rule, will be auctioned off by consecutive numbers. The auctioneer reserves the right to combine catalog numbers, to separate, to call in a currency other than provided for in the catalog order or withdraw.
9. The amount of the minimum bid is determined by the auctioneer at his discretion for the entire auction or for individual pieces.
10. Written bids must be received 2 working days prior to start of the auction and the object using the Position number of auction catalogs and a brief description of call clearly and unequivocally at the latest. Ambiguities and inaccuracies shall be borne by the tenderer. The bid will only be considered if it is received by the auctioneer together with the completed fully and in a sufficient amount and stamped by the bank holding the account and signed Cheque confirmation.

§4.2 implementation of the Online Auction
1. By confirming the bid entry gives the bidder a binding and irrevocable bid.
2. The contract issued by the auctioneer to the, immediately at the time of expiry of the bid time online, highest bidder by e-mail. This confirmation email is the hammer in the sense of §156 BGB.
3. The bid is increased during the online bidding time by entering the bidder in predetermined bidding steps. If a bid that exceeds the previous bid is made within the last two minutes of the bidding time, it will be extended by three minutes. Basically, the system time of the auctioneer is decisive.
4. Every bid can be rejected without giving reasons. The auctioneer is not obliged to inform the bidder that his bid has not been considered.
5. Each award can be granted with reservation. A corresponding note appears in the item description during the bidding process. In this case, the bidder is bound to his bid for 2 weeks and does not receive a confirmation of the award by email or an award sent by email is automatically deemed to have been awarded with reservations. This binds the bidder to his bid until the auctioneer lifts the reservation within these 2 weeks and thus accepts the bid (sales contract subject to precedent). If the bidder does not receive the waiver of the reservation within this period, the bid is automatically deemed to be rejected.
6. With respect to any disputes or doubts about the validity of the highest bid, in particular if the winning bidder does not want to accept his bid or if there is a doubt about the contract, the decision of the Auctioneer shall apply solely to submit to the mitbietenden at the auction participants. The auctioneer may optionally cancel the contract and bids once the object.
7. As a rule, will be auctioned off by consecutive numbers. The auctioneer reserves the right to combine catalog numbers, to separate, to call in a currency other than provided for in the catalog order or withdraw.
8. The amount of the minimum bid is determined by the auctioneer at his discretion for the entire auction or for individual pieces.

§5 Liability / Warranty
1. The goods offered as part of the auction or private sale are used as a rule. There is an opportunity to examine the items professionally. The items are sold to the exclusion of warranty in the same condition as they were visited or could be visited. The seller is not obliged to procure the goods free of defects; a certain condition has not been agreed. A liability for defects of any kind is excluded. The purchaser is not entitled to the rights under §§ 437 ff. BGB.
2. The statements made to the best of my knowledge and belief information in the catalog or selling exposé are not warranted characteristics acc. §§ 459 ff. BGB and understood as non-binding. This is especially true for information on specifications, dimensions, weights and construction. A liability for the quality, condition, completeness, hidden defects or special features will not be accepted. The seller is not liable for the accuracy of the information.
3. Entry to the auctions and sales area for the purpose of the visit, the participation in the auction, sales deal or pick at your own risk. A liability of the Auctioneer or the seller is excluded.
4. All visitors / participants viewing and auctioning / sales event and the pick-up are liable for damage caused, of whatever kind. The commissioning of equipment and facilities is strictly prohibited. The polluter, failing that, the bidder / purchaser as principal of the tortfeasor liable for accidents and damage to buildings, foreign objects etc. during the pick-up / dismantling.
5. Any liability for advertising messages by the manufacturer is excluded.
6. The sale is from the respective location of the object. The dismantling and removal of the purchased goods at the expense and risk of the buyer / purchaser. For objects that damage to property and / or property may cause third parties, the auctioneer / seller retains the right to prove this with a deposit. The respective positions and the bail will be announced during the auction.
7. Claims for damages against the auctioneer , his legal representatives, employees , vicarious agents in connection with the visit , auction , pickup or the conclusion or execution of the purchase agreement are - for whatever legal grounds - are excluded . This does not apply for other damages that are based on an intentional or grossly negligent behavior , with damages resulting from injury to life, limb or health even in negligence , the auctioneer , his legal representative or his agents . These principles also apply for damage incurred during the visit of the auction items . The liability of the Auctioneer is a non-contractual obligation by negligence, is limited within commercial trading to the foreseeable damage .

§ 6 Payments / Prices
1. All prices are net prices in EURO plus a surcharge of - unless otherwise stated - 18.0% of the highest bid or purchase price. The current statutory value added tax applicable at the time of the knockdown is charged on the sum of the bid or purchase price and the premium. For positions that are subject to differential taxation according to § 25a VAT is only to pay on the premium.
2. The prices for each item are without dismantling and unloaded from foundation or site. Dismantling, loading, delivery will be for value on demand.
3. The purchase price receivables are due for payment immediately. The full purchase price payment shall be made after knocking down on the auction day in cash or by a confirmed irrevocable Verrechnungsscheck. The acceptance of checks is carried out on account of performance. The auctioneer may refuse acceptance of crossed checks, without giving any reasons and instead insist on payment in cash and in EURO (eg foreign buyers).
4. In the case of online auctions, the invoice is usually due within 3 days for payment by bank transfer. Deviating payment deadlines and methods of payment can be unilateral by the auctioneer.
5. In the case of private sale, the purchase price is due for payment upon conclusion of the purchase contract.
6. If the buyer does not meet his payment and / or purchase obligations, the seller is entitled, after a single reminder with a deadline, to recycle the object of purchase. The first buyer is not allowed to make a further bid. He remains liable for the shortfall in proceeds, he is not entitled to any additional proceeds. Offsetting is not permitted.
7. Sales to EU residents can only be made free of sales tax on presentation of an officially confirmed and verified sales tax identification number. You will be asked to leave a bank-guaranteed check.
8. Buyers from countries that do not belong to the EU pay the VAT on the auctioned or purchased goods to the auctioneer as a deposit. The VAT will be reimbursed upon presentation of the complete and properly stamped original export documents. For the processing of export declarations, EUR 100.00 plus VAT will be charged per process.
9. We charge a processing fee of EUR 20.00 for any changes of address requested after the invoice has been issued.
10. The invoices issued at auction, post-sale or free sale are expressly issued subject to special review and correction. Errors are reserved.

§7 handover arrangements / transfer of risk
1. The handing over of the auctioned or freehand purchased goods takes place only after full payment of the purchase price, commission and VAT. In Cheques handing occurs only after bank confirmed credit of the invoice amount.
2. The buyer is obliged to timely acceptance of all the auctioned or purchased items. The pick-up time limits, refer to the auction catalog or Online Auction Description or invoice.
3. The auctioned / sold goods including mitverkauftem accessories apply and additional or upon receipt of e-mail notification about the receipt of the award of an online auctioned position as handed over to the buyer, which also include liability and risk of accidental destruction and loss of or damage etc. passes through water, fire, storm, theft to the buyer. The same applies in the case of a private sale for the conclusion of the contract.
4. A possible dispatch of the purchased item at the expense and risk of the buyer, the auctioneer determines in its sole discretion of shipment and shipping agents. For permissible Delivery by personal vehicles and agents of the auctioneer's liability is limited to intent and gross negligence.

§8 delay
1. If the purchaser is in default with a payment, the auctioneer, without prejudice to further claims may demand default interest at the standard bank rate for open current account.
2. If the auctioneer after a set by him with the threat of rejection of grace has expired without, damages for non-performance and the object is auctioned again / sold, the buyer is liable, extinguish the rights from the previous surcharge, in addition to the costs for the storage of auction item both for the loss of remuneration (premium and a discount) the auctioneer from the original auction as well as for the failure. There are no claims of the bidder on profit achieved.
3. The collection dates stated on the Internet, in the auction catalog or on the purchase invoice must be strictly adhered to. A separate collection date can be arranged on request. For a separate collection date, an expense allowance of at least 300 euros, payable in advance, will be calculated according to the actual effort. If the acceptance date is exceeded, the auctioneer may grant a grace period with the proviso that at expiry of this period, damages for breach requires, or is withdrawn from the contract. In this case, the article may also be provided again be exploited, that the damage of the auctioneer can be calculated in the same manner as in the case of default by the purchaser under § 8 no. 2 described.
4. Should the Auctioneer in default, its liability for damages in commercial transactions in the case of slight negligence is limited to an amount of 50% of the foreseeable direct damages. Liability for indirect damage is excluded for slight negligence. Further claims for damages exist only if the delay is based on intent or gross negligence.

§ 9 Retention of title
The ownership of the auctioned or purchased item is only after full payment of the purchase price plus premium and VAT to the buyer . If the buyer , so the transfer of ownership until all existing at the time of the award or conclusion of the contract claims of the Auctioneer / seller against the bidder / purchaser remain reserved. The Auctioneer is not obliged , moreover , to publish the auction item until full payment of all by the purchaser at the time of the bid / contract conclusion amounts owed. The auctioneer is entitled to take back the goods if the buyer breaches the contract .

§10 resale Irrespective of the time of transfer of ownership of the thing to the bidder / purchaser, the transfer of ownership by the buyer to a third party is permitted only with the fulfillment of all obligations arising from the purchase. A breach of this clause commits the bidder / purchaser to replace any breakages.

§11 Miscellaneous
1. The operation of appliances and equipment during the tour and auction / sales event is strictly prohibited.
2. The auctioneer shall be entitled to collect and sue in his own name for invoices of the client purchase money and ancillary claims.
3. The law of the Federal Republic of Germany shall apply to the legal relationship between auctioneer and bidders / buyers; the provisions of the uniform sales law (BAG / EKG) shall not apply.
4. The auctioneer reserves the right to refer without stating reasons people from auctions and sale and / or to refuse entry to the auction.

§12 Privacy
1. The Bidder authorizes the Auctioneer through its application to collect personal data, store, process and utilize for its own purposes.
2. The auctioneer is committed to protect and treat personal data confidentially the privacy of the tenderer.
3. The tenderer may at any time obtain information about the data stored by him.

§13 Severability
Should one or more provisions of these terms and conditions are or become invalid, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected. The invalid provision shall be replaced by a valid provision that comes closest to the invalid provision with the economic content and purpose. Should a partial clause become invalid, the validity of the remaining clause remains unaffected if they can be separated from the ineffective portion clause, moreover, out of itself is of course content and the overall structure of the contract results in a lasting and reasonable regulation.

§14 Applicable law, fulfillment and jurisdiction
1. The implementation of the auctions and sales as well as these Terms and Conditions are governed by German law.
2. Place of performance for the delivery of the purchased objects, the respective location of the objects.
3. performance for payments is the seat of the commercial operation of the auctioneer.
4. If the buyer is a registered merchant, a legal entity of public. Law or a öffentl.-rechtl. Fund, the jurisdiction Amberg deemed to be agreed.


Industrie Auktionen Bernhard Maier
Fuggerstr. 23
D-92224 Amberg

Date: 03/15/2021




---- VALID GERMAN AGB ----



VERSTEIGERUNGS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN


§1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Klauseln gelten sowohl für die Versteigerung vor Ort (Präsenzauktion), die Versteigerung im Internet (Onlineauktion) und für den freihändigen Verkauf.
2. Mit Teilnahme an der Versteigerung oder Verkaufs erkennt der Teilnehmer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen sowie deren ausschließliche Geltung an. Etwaige entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bieters / Käufers werden nicht anerkannt.
3. Alle Angebote sind auf gewerbliche Kunden ausgerichtet und daher als Nettopreise ausgewiesen.
4. Bei den Versteigerungen handelt es sich um öffentlich zugängliche Versteigerungen im Sinne von §474 Abs.2 Satz 2 BGB und § 312g Abs.2 Nr.10 BGB. Bei dem durch Zuschlag zustande gekommene Kaufvertrag besteht kein Widerrufsrecht.

§2 Teilnahmevoraussetzungen
1. Zur Teilnahme an Versteigerungen sind nur juristische Personen und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt.
2. Für die Teilnahme an der Versteigerung ist das korrekte und vollständige Ausfüllen der Registrierung und die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses bzw. die Übermittlung einer gut leserlichen Kopie eines dieser Papiere erforderlich.
3. Für den Erhalt einer Bieterkarte ist gegebenenfalls ein, am Versteigerungstag bekannt gemachtes, Pfandgeld zu hinterlegen.

§3 Versteigerungs- / Verkaufsobjekte
Der Verkauf erfolgt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bzw. Einlieferers.

§4.1 Durchführung der Versteigerung vor Ort
1. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, wenn nach dreimaligem Ausruf kein höheres Gebot erfolgt. Nach dem Zuschlag hat der Käufer seinen Namen anzugeben.
2. Der Versteigerer bestimmt jeweils die Höhe der Bietschritte nach seinem Ermessen für die gesamte Versteigerung oder für einzelne Gegenstände.
3. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Bieter von der Nichtberücksichtigung seines Gebotes in Kenntnis zu setzen.
4. Jeder Zuschlag kann unter Vorbehalt erteilt werden. Ein Vorbehalt wird ausschließlich vom Versteigerer ausgesprochen und bindet den Bieter so lange an sein Gebot, bis der Versteigerer den Vorbehalt aufhebt bzw. bestehen lässt und das Gebot somit annimmt bzw. zurückweist, maximal jedoch für vierzehn Werktage. Das gilt insbesondere dann, wenn der festgesetzte Mindestzuschlagspreis nicht erreicht wird.
5. Geben mehrere Bieter zugleich ein Gebot in gleicher Höhe ab, entscheidet der Versteigerer über den Zuschlag.
6. Hinsichtlich jeglicher Streitigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebots, insbesondere wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder ein Zweifel über den Zuschlag besteht, gilt allein die Entscheidung des Versteigerers, dem sich die an der Versteigerung mitbietenden Beteiligten unterwerfen. Der Versteigerer kann gegebenenfalls den Zuschlag aufheben und das Objekt neu ausbieten.
7. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, der Versteigerer kann einen Zuschlag unter Vorbehalt erteilen.
8. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, in einer anderen als in der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zurückzunehmen.
9. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung oder für einzelne Stücke bestimmt.
10. Schriftliche Gebote müssen spätestens 2 Werktage vor Versteigerungsbeginn eingegangen sein und den Gegenstand unter Verwendung der Positionsnummer des Versteigerungskataloges und einer kurzen Beschreibung klar und unmissverständlich bezeichnen. Unklarheiten und Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Das Gebot wird nur berücksichtigt, wenn es dem Versteigerer zusammen mit der vollständig und in ausreichender Höhe ausgefüllten und von der kontoführenden Bank abgestempelten und unterzeichneten Scheckbestätigung zugegangen ist.

§4.2 Durchführung der Onlineversteigerung
1. Durch Bestätigen der Gebotseingabe gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Gebot ab.
2. Den Zuschlag erteilt der Versteigerer dem, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Online-Bietzeit, Höchstbietenden umgehend per Email. Diese Emailbestätigung entspricht dem Zuschlag im Sinnes des §156 BGB.
3. Die Erhöhung des Gebotes erfolgt während der Online-Bietzeit durch Eingabe des Bieters in vorgegebenen Bietschritten. Erfolgt ein, die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot, innerhalb der letzten zwei Minuten der Bietzeit, so wird diese um drei Minuten verlängert. Grundsätzlich ist die Systemzeit des Versteigerers maßgeblich.
4. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Bieter von der Nichtberücksichtigung seines Gebotes in Kenntnis zu setzen.
5. Jeder Zuschlag kann unter Vorbehalt erteilt werden. Ein entsprechender Hinweis erscheint bereits während dem Bietverfahren in der Artikelbeschreibung. In diesem Fall ist der Bieter 2 Wochen an sein Gebot gebunden und erhält keine Zuschlagsbestätigung per Email bzw. ein per Email zugesandter Zuschlag gilt automatisch als unter Vorbehalt erteilt. Dieser bindet den Bieter so lange an sein Gebot, bis der Versteigerer den Vorbehalt innerhalb dieser 2 Wochen aufhebt und somit das Gebot annimmt (aufschiebend bedingter Kaufvertrag). Erhält der Bieter innerhalb dieser Frist keine Aufhebung des Vorbehaltes, so gilt das Gebot automatisch als zurückgewiesen.
6. Hinsichtlich jeglicher Streitigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebots, insbesondere wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder ein Zweifel über den Zuschlag besteht, gilt allein die Entscheidung des Versteigerers, dem sich die an der Versteigerung mitbietenden Beteiligten unterwerfen. Der Versteigerer kann gegebenenfalls den Zuschlag aufheben und das Objekt neu ausbieten.
7. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, in einer anderen als in der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zurückzunehmen.
8. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung oder für einzelne Stücke bestimmt.

§5 Haftung / Gewährleistung
1. Die im Rahmen der Versteigerung oder im freihändigen Verkauf angebotenen Waren sind in der Regel gebraucht. Es besteht Gelegenheit, die Gegenstände fachkundig zu untersuchen. Die Gegenstände werden unter Ausschluss der Garantie / Gewährleistung in dem Zustand verkauft, wie sie besichtigt wurden oder hätten besichtigt werden können. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet die Gegenstände frei von Sachmängeln zu verschaffen; eine bestimmte Beschaffenheit ist nicht vereinbart. Eine Haftung für Sachmängel jeder Art ist ausgeschlossen. Dem Erwerber stehen die Rechte aus den §§ 437 ff. BGB nicht zu.
2. Die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Angaben im Katalog oder Verkaufsexposé sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §§ 459 ff. BGB und verstehen sich als unverbindlich. Dies gilt insbesondere für Angaben zu technischen Daten, Massen, Gewichtsangaben und Baujahren. Eine Haftung für die Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, versteckte Mängel oder besondere Eigenschaften wird nicht übernommen. Der Verkäufer steht für die Richtigkeit der Angaben nicht ein.
3. Das Betreten des Versteigerungs- oder Verkaufsgeländes zum Zwecke der Besichtigung, der Teilnahme an der Versteigerung, Verkaufsaktion oder der Abholung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Versteigerers oder Verkäufers ist ausgeschlossen.
4. Alle Besucher/Teilnehmer der Besichtigung und Versteigerung/Verkaufsveranstaltung und der Abholung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art. Die Inbetriebnahme von Geräten und Anlagen ist strengstens untersagt. Für Unfälle sowie Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. während der Abholung/Abbaus haftet der Verursacher, ersatzweise der Ersteigerer/Käufer als Auftraggeber des Schädigers.
5. Eine Haftung für Werbeaussagen des Herstellers wird ausgeschlossen.
6. Der Verkauf erfolgt ab dem jeweiligen Standort des Objektes. Die Demontage und der Abtransport erworbener Waren erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers / Käufers. Bei Objekten, die Schäden an Immobilien und / oder Eigentum Dritter verursachen können, behält sich der Versteigerer / Verkäufer das Recht vor, diese mit einer Kaution zu belegen. Die betreffenden Positionen und die Kautionssumme werden während der Versteigerung bekannt gegeben.
7. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der Besichtigung, Versteigerung, Abholung oder dem Abschluss oder der Durchführung des Kaufvertrages sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für sonstige Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch bei fahrlässigem Verhalten, des Versteigerers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Grundsätze gelten auch für Schäden, die bei der Besichtigung der Versteigerungsobjekte entstehen. Wird eine vertragswidrige Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Versteigerers im kaufmännischen Geschäftsverkehr auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§6 Zahlungen / Preise
1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in EURO zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von - wenn nicht anders angegeben - 18,0% des Höchstgebotes bzw. Kaufpreises. Auf die Summe des Gebots- bzw. Kaufpreises sowie des Aufgelds wird jeweils die aktuelle, zum Zeitpunkt des Zuschlags gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Für Positionen, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer lediglich auf das Aufgeld zu bezahlen.
2. Die Preise für jeden Gegenstand verstehen sich ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen. Eine Demontage, Verladung, Lieferung kann auf Nachfrage entgeltlich erfolgen.
3. Die Kaufpreisforderungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die vollständige Kaufpreiszahlung hat nach dem Zuschlag am Versteigerungstag in bar oder mittels unwiderruflich bankbestätigtem Verrechnungsscheck zu erfolgen. Die Annahme von Schecks erfolgt erfüllungshalber. Der Versteigerer kann die Annahme von Verrechnungsschecks ohne Angabe von Gründen verweigern und stattdessen auf Zahlung in Bar und in EURO bestehen (z.B. bei ausländischen Käufern).
4. Bei Onlineversteigerungen ist die Rechnung in der Regel binnen 3 Tagen zur Zahlung per Banküberweisung fällig. Abweichende Zahlungsfristen und Zahlungsweisen können einseitig durch den Versteigerer.
5. Bei freihändigem Verkauf ist der Kaufpreis mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
6. Kommt der Käufer seinen Zahlungs- und / oder Abnahmeverpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, den Kaufgegenstand erneut zu verwerten. Zu einem weiteren Gebot ist der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht statthaft.
7. Verkäufe an EU-Inländer können nur unter Vorlage einer amtlich bestätigten und geprüften Umsatzsteuer-Identifikationsnummer umsatzsteuerfrei erfolgen. Sie werden gebeten einen bankgarantierten Scheck zu hinterlegen.
8. Käufer aus Staaten, die nicht zur EU gehören, zahlen die Mehrwertsteuer auf die ersteigerten oder gekauften Waren an den Versteigerer als Kaution. Nach Vorlage der vollständigen und ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die MwSt. zurückerstattet. Für das Bearbeiten von Ausfuhrerklärungen werden EUR 100,00 zzgl. MwSt. pro Vorgang berechnet.
9. Für nach Rechnungsstellung gewünschte Adressänderungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00.
10. Die bei der Versteigerung, im Nachverkauf oder im freien Verkauf ausgestellten Rechnungen werden ausdrücklich unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und Berichtigung erteilt. Irrtum bleibt vorbehalten.

§7 Übergabemodalitäten / Gefahrenübergang
1. Die Aushändigung der ersteigerten bzw. freihändig gekauften Waren erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, Aufgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Scheckzahlung erfolgt die Aushändigung erst nach bankbestätigter Gutschrift des Rechnungsbetrages.
2. Der Käufer ist zur fristgerechten Abnahme aller ersteigerten bzw. gekauften Gegenstände verpflichtet. Die Abholfristen entnehmen Sie dem Versteigerungskatalog bzw. Onlineauktions-Beschreibung oder der Rechnung.
3. Die ersteigerten / verkauften Waren einschließlich mitverkauftem Zubehörs gelten mit Zuschlag bzw. mit Zugang der Email-Benachrichtigung über den Erhalt des Zuschlages einer online versteigerten Position als an den Käufer übergeben, womit auch die Haftung und Gefahr des zufälligen Untergang und Verlustes oder der Beschädigung durch Wasser, Feuer, Sturm, Diebstahl etc. auf den Käufer übergeht. Entsprechendes gilt im Falle eines freihändigen Verkaufs für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
4. Eine eventuelle Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, wobei der Versteigerer nach eigenem Ermessen Versandart und Versandmittel bestimmt. Bei zulässiger Lieferung durch eigene Fahrzeuge und Erfüllungsgehilfen des Versteigerers wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§8 Verzug
1. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so kann der Versteigerer unbeschadet weiterer Ansprüche Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentforderungen verlangen.
2. Verlangt der Versteigerer, nachdem eine von ihm mit Ablehnungsandrohung gesetzte Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, Schadensersatz wegen Nichterfüllung und wird der Gegenstand nochmals versteigert / verkauft, so haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, neben den Kosten für die Lagerung des Versteigerungsgegenstandes sowohl für das entgangene Entgelt (Aufgeld und Abgeld) des Versteigerers aus der ursprünglichen Versteigerung als auch für den Ausfall. Es bestehen keine Ansprüche des Bieters auf den erzielten Mehrerlös.
3. Die im Internet, im Versteigerungskatalog oder auf der Kaufrechnung angegebenen Abholtermine sind unbedingt einzuhalten. Auf Anfrage kann ein gesonderter Abholtermin vereinbart werden. Für einen gesonderten Abholtermin wird eine dem den tatsächlichen Aufwand entsprechende Aufwandsentschädigung von mindestens 300 Euro, zahlbar im Voraus, berechnet. Sollte der Abnahmetermin überschritten werden, so kann der Versteigerer eine Nachfrist mit der Maßgabe setzen, dass bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, oder vom Vertrag zurückgetreten wird. In diesem Fall kann der Gegenstand auch mit der Maßgabe nochmals verwertet werden, dass der Schaden des Versteigerers in derselben Weise berechnet werden kann wie im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers unter §8 Nr. 2 beschrieben.
4. Gerät der Versteigerer in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im kaufmännischen Geschäftsverkehr im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren unmittelbaren Schadens begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§9 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an dem ersteigerten oder gekauften Gegenstand geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Mehrwertsteuer auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer, so bleibt der Eigentumsübertragung bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlages oder Vertragsschlusses bestehenden Forderungen des Versteigerers / Verkäufers gegen den Ersteigerer / Käufer vorbehalten. Der Versteigerer ist im Übrigen nicht verpflichtet, den Versteigerungsgegenstand vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer zum Zeitpunkt des Zuschlages / Vertragsschlusses geschuldeten Beträge herauszugeben. Der Versteigerer ist berechtigt, die Sache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

§10 Weiterverkauf
Unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumsübergangs der Sache auf den Ersteigerer / Käufer ist die Übertragung des Eigentums durch den Käufer an Dritte erst mit Erfüllung aller aus dem Kauf entstandenen Pflichten zulässig. Ein Verstoß gegen diese Klausel verpflichtet den Ersteigerer / Käufer zum Ersatz eventuell entstandener Schäden.

§11 Sonstiges
1. Das Inbetriebsetzen von Geräten und Anlagen während der Besichtigung und Versteigerung/Verkaufsveranstaltung ist strengstens untersagt.
2. Der Versteigerer ist berechtigt, in seinem eigenen Namen für Rechnungen des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Versteigerer und Bieter / Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Vorschriften des einheitlichen Kaufrechts (BAG / EKG) finden keine Anwendung.
4. Der Versteigerer hat das Recht ohne Angabe von Gründen Personen vom Versteigerungs- oder Verkaufsort zu verweisen und / oder den Zutritt zur Versteigerung zu verwehren.

§12 Datenschutz
1. Der Bieter ermächtigt den Versteigerer durch seine Anmeldung, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.
2. Der Versteigerer verpflichtet sich die Privatsphäre des Bieters zu schützen und die persönlichen Daten vertraulich zu behandeln.
3. Der Bieter kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten.

§13 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unberührt, wenn sie inhaltlich von der unwirksamen Teilklausel trennbar, im Übrigen aus sich heraus verständlich ist und im Gesamtgefüge des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.

§14 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Die Durchführung der Versteigerungen und Verkäufe sowie diese AGB unterliegen deutschem Recht.
2. Erfüllungsort für die Lieferung der Kaufgegenstände ist der jeweilige Standort der Objekte.
3. Erfüllungsort für Zahlungen ist Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers.
4. Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentl. Rechts oder ein öffentl.-rechtl. Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Amberg als vereinbart.


Industrie Auktionen Bernhard Maier
Fuggerstr. 23
D-92224 Amberg

Date: 15.03.2021


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